Preise

Regulär 11,50€
Ermäßigt* 10,00€
Kinderfilme
Kind** 7,50€
Erwachsener in Begleitung eines Kindes** 7,50€
Filmzuschläge
3D 1,50€
Überlängenzuschläge
ab 130 Minuten 1,00€
ab 140 Minuten 1,50€
Ermäßigungen
*Ermäßigte Preise gelten für Senioren, Erwerbslose, FSJ, Schüler, Auszubildende, Studenten und Menschen mit Behinderung.
Ein jeweils gültiger Nachweis ist beim Kauf an der Kinokasse vorzulegen. Eine nachträgliche Umbuchung erworbener Karten, sei es an der Kinokasse oder beim Onlinekauf, ist nicht möglich.
Bei Onlinetickets ist ein jeweils gültiger Nachweis am Einlass unaufgefordert vorzulegen. Bei Missbrauch verlieren Tickets ihre Gültigkeit und werden n icht erstattet.
Für im Online-Vorverkauf als Event-Kino gekennzeichnete Veranstaltungen gelten Ermäßigungen nicht.
** Kinderpreise gelten für Kinder bis einschließlich 12 Jahre.

Anfahrt

Leopold Kinos ABC Kinos
Leopoldstr. 78
80802 München
Tel: 089-331050
Herzogstr. 1a
80802 München
Tel: 089-332300

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Kinovorstellungen ab 12 Jahren in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person für Kinder ab 6 Jahren erlaubt

HINWEIS: Trotz FSK 12 können Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren Vorstellungen in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen.

Kinovorstellungen ab 12 Jahren in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person für Kinder ab 6 Jahren erlaubt. Stand: 1. Mai 2021

Was ist neu? (§11 Abs. 2 JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder Vormund begleitet werden. Ab dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.

Wer ist erziehungsbeauftragte Person? (§1 Abs. 1 S. 4 JuSchG)
Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.: > Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc. > Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in, etc. > Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer*innen, Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter*innen, etc.

Welche Überprüfungspflichten gibt es? (§2 JuSchG)
Wird ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren von einer erwachsenen Person begleitet, bei der es sich dem Anschein nach um ein Elternteil handelt, besteht kein Anlass zur Überprüfung. Wenn es sich bei der Begleitung um eine erziehungsbeauftragte Person handelt, kann es ausreichen, wenn die Beauftragung in mündlicher Form schlüssig dargelegt wird und kein Grund ersichtlich ist, an der Berechtigung zu zweifeln. Zweifelsfälle können u.a. sein: geringes Alter der Begleitperson, auffälliges Verhalten, Eindruck des bloßen Vorwandes. In Zweifelsfällen und zur vollständigen rechtlichen Absicherung der Kinobetreiber muss die Volljährigkeit der Begleitperson sowie die Erziehungsbeauftragung überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt durch Vorlage des Ausweises sowie einer von einem Elternteil unterschriebenen schriftlichen Bestätigung mit Kontaktdaten, in welcher die erziehungsbeauftragte Person und das Kind namentlich sowie Ort und Datum der Beauftragung erfasst sind.

Hinweis:
Die FSK-Altersfreigabe des Films sollte den Eltern bzw. erziehungsbeauftragten Personen bewusst sein, da sie die Verantwortung für den Kinobesuch übernehmen. Unter www.fsk.de/begruendungen können sich Eltern vorab informieren und Kurzbegründungen für alle aktuellen Kinostarts einsehen.

Außerdem für Sie zur Information die FSK-Freigaben weiterer Länder:
Frankreich: FSK 0 / Schweiz: FSK 6 (empfohlen ab 8) / Österreich: FSK 8 / Schweden: FSK 7 / Spanien: FSK 7 / Portugal: FSK 6 / Belgien: FSK 9 / Dänemark: FSK 7 / UK: FSK 8

QUELLE: FSK - fsk.de